Was wir für Sie tun
Alle Leistungen im Überblick — persönlich und aus einer Hand.
Was wir für Eigentümer in Trier und Umgebung tun
Unsere Leistungen richten sich an Eigentümerinnen und Eigentümer, die verkaufen, vermieten oder erst einmal wissen wollen, was ihre Immobilie wert ist. Jeder dieser Wege beginnt mit einem Gespräch und einem Blick auf das Objekt – nicht mit einem Formular. Wählen Sie den Bereich, der auf Ihre Situation passt.
Immobilienverkauf in Trier
Von der Einschätzung über die Vermarktung bis zum Notartermin begleiten wir den kompletten Verkauf Ihrer Immobilie. Sie behalten die Entscheidungen, wir übernehmen die Arbeit.
Mehr dazu →Immobilienbewertung und Wertermittlung
Wir sehen uns Ihre Immobilie vor Ort an und ordnen sie in den regionalen Markt ein. Am Ende steht eine nachvollziehbare Preisspanne statt einer automatisch erzeugten Zahl.
Mehr dazu →Immobilie vermieten
Wir suchen Mieter, die zu Ihrer Immobilie passen, prüfen Unterlagen und bereiten die Übergabe sauber vor. So vermeiden Sie Leerstand und spätere Konflikte.
Mehr dazu →Immobilienmakler in Konz und Umgebung
Konz, das Saartal und die Orte rund um Trier haben einen eigenen Markt mit eigener Nachfrage. Wir vermarkten Objekte dort mit dem Wissen um genau diese Unterschiede.
Mehr dazu →Diese Immobilien vermitteln wir
Vom Anlageobjekt bis zum Eigenheim — sagen Sie uns, worum es geht.
Mehrfamilienhäuser & Anlageobjekte
Wohn- und Geschäftshäuser sowie vermietete Objekte: Hier zählen Ertragslage und Substanz gleichermaßen.
Einfamilienhäuser & Villen
Freistehende Häuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser – vom gepflegten Familienhaus bis zum Bestandsobjekt.
Eigentumswohnungen
Etagen-, Dachgeschoss- und Erdgeschosswohnungen, selbst genutzt oder vermietet.
Grundstücke
Baugrundstücke und Restflächen. Baurechtliche Rahmenbedingungen und Erschließung klären wir vor der Vermarktung.
Gewerbeimmobilien
Praxis, Büro und Ladenlokal – Einzelfälle besprechen wir persönlich.
Vermietung auf Anfrage
Verkauf steht im Mittelpunkt; Vermietung auf Anfrage.
Immobilienverkauf in besonderen Lebenslagen
Manche Verkäufe sind mehr als eine Transaktion. In diesen Fällen begleiten wir Sie besonders eng.
Erbfall & Erbengemeinschaft
Bewertung als gemeinsame Grundlage, Abstimmung zwischen mehreren Erben.
Scheidung & Trennung
Neutrale Bewertung und diskrete Abwicklung, Kommunikation mit beiden Seiten.
Betreuung & Vollmacht
Verkauf mit Vorsorgevollmacht oder für Betreute, inklusive der nötigen Nachweise.
Umzug ins Betreute Wohnen
Zeitliche Abstimmung mit dem Einzugstermin, Entrümpelung auf Wunsch.
Beruflicher Ortswechsel
Verkauf oder Vermietung auf Distanz – Sie müssen nicht vor Ort sein.
Kapital umschichten
Verkauf einer Anlageimmobilie, auch im vermieteten Zustand.
Häufige Fragen zu unseren Leistungen
Unser Schwerpunkt liegt in der Stadt Trier sowie in Konz und den Orten in der Umgebung an Mosel, Saar und Ruwer. Diese Beschränkung ist Absicht: Eine Immobilie lässt sich nur dort verlässlich einschätzen, wo man die Lagen, die Nachfrage und die örtlichen Besonderheiten aus eigener Anschauung kennt. Wenn Ihre Immobilie außerhalb dieses Gebiets liegt, sprechen Sie uns gern trotzdem an – wir sagen Ihnen dann ehrlich, ob wir die passenden Ansprechpartner dafür sind.
Die Provision und die Bedingungen besprechen wir immer vor Beginn der Zusammenarbeit und halten sie schriftlich fest, damit für Sie von Anfang an klar ist, womit Sie rechnen. Beim Verkauf von Wohnimmobilien an Verbraucher gelten gesetzliche Vorgaben zur Teilung der Provision zwischen Käufer und Verkäufer; bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip. Wir erklären Ihnen das im Erstgespräch anhand Ihres konkreten Falls. Fragen Sie ruhig direkt danach – das gehört für uns zu jedem seriösen Erstgespräch dazu.
Am Anfang steht in der Regel ein Termin bei Ihrer Immobilie. Wir sehen uns das Objekt an, Sie erzählen uns, worum es geht und welchen Zeitrahmen Sie im Kopf haben, und wir sagen Ihnen, wie wir vorgehen würden und was realistisch erscheint. Dieses Gespräch ist unverbindlich und verpflichtet Sie zu nichts. Viele Eigentümer wollen zunächst nur wissen, wo sie stehen – auch dafür sind wir da.
Ja, gerade dann. Eine fundierte Einschätzung ist die Grundlage, um überhaupt entscheiden zu können, und die bekommen Sie nicht aus einem Onlineformular. Es kommt regelmäßig vor, dass wir mit Eigentümern sprechen, die sich erst Monate oder Jahre später zu einem Schritt entschließen – oder gar nicht. Wir üben keinen Druck aus und rufen Sie nicht wöchentlich an. Sie entscheiden, wann und ob es weitergeht.
Sie haben von Anfang bis Ende dieselbe Person an Ihrer Seite – die, die Ihre Immobilie gesehen und mit Ihnen gesprochen hat. Sie müssen also nicht bei jedem Anruf neu erklären, worum es geht, und Informationen gehen nicht zwischen Abteilungen verloren. Das ist einer der Gründe, warum wir bewusst regional arbeiten und nicht beliebig viele Objekte gleichzeitig annehmen.
Wir melden uns regelmäßig bei Ihnen und berichten, wie viele Anfragen es gab, wie die Besichtigungen gelaufen sind und was Interessenten zurückgemeldet haben – auch dann, wenn die Rückmeldungen kritisch ausfallen. Aus unserer Sicht ist es Teil der Arbeit, unangenehme Nachrichten weiterzugeben, statt sie auszusitzen. In welcher Form und in welchem Rhythmus Sie informiert werden möchten, stimmen wir zu Beginn ab. Natürlich können Sie sich jederzeit zwischendurch melden.
Alles, was Sie ohnehin greifbar haben: Grundrisse, Grundbuchauszug, Energieausweis, bei Eigentumswohnungen die Teilungserklärung und die letzten Protokolle der Eigentümerversammlungen sowie Nachweise über größere Modernisierungen. Wenn nichts oder nur wenig davon vorliegt, ist das kein Problem und schon gar kein Grund, den Termin zu verschieben. Gerade bei geerbten Immobilien fehlen häufig Unterlagen. Wir sagen Ihnen dann, was benötigt wird, und kümmern uns um die Beschaffung.
Zunächst sollten die Eigentumsverhältnisse geklärt sein, also wer im Grundbuch steht beziehungsweise wie die Erbengemeinschaft zusammengesetzt ist. Danach ist eine belastbare Wertermittlung meist der nächste sinnvolle Schritt, weil sie die Grundlage für jede weitere Entscheidung bildet – ob verkauft, vermietet oder untereinander ausgeglichen wird. Wir kennen die typischen Fragen, die bei Erbengemeinschaften auftauchen, und sind es gewohnt, mit mehreren Beteiligten zu kommunizieren, die nicht immer einer Meinung sind. Rechtliche und steuerliche Fragen gehören allerdings zu Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater; dort verweisen wir Sie weiter, statt selbst zu beraten.
Bereit für den nächsten Schritt?
Erzählen Sie uns von Ihrem Anliegen — wir beraten Sie gern.
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